Da Google mit seiner Buchsuche mitunter gegen Urheberrechte verstößt, hat der Suchmaschinenriese Autorenverbänden in den USA einen Vergleich vorgeschlagen. AutorInnen werden an den Werbeeinnahmen der Buchsuche beteiligt, Google darf Bücher oder Ausschnitte daraus zeigen.

Bundesregierung und Börsenverein des deutschen Buchhandels haben Einwände gegen Google Book Settlement
In den USA bedarf es nur noch der Zustimmung eines Richters, damit der Vergleich zustande kommt. Dieser Vergleich würde sich auch auf andere Staaten auswirken, weshalb der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beim zuständigen New Yorker Gericht bereits Einwände gegen den als “Google Book Settlement” bezeichneten Vergleich angemeldet hat. Jetzt zieht die Bundesregierung nach.
In einem 25 Seiten umfassenden Schreiben machte sie darauf aufmerksam, dass ein in den USA getroffener Vergleich internationale Verträge missachte und AutorInnen gefragt werden müssten, bevor ihre urheberrechtlich geschützten Werke digitalisiert und damit anderwertig vervielfältigt werden. Googles Verhalten behindere europäische Projekte wie die Europeana und auch wenn die Bücher deutscher Rechteinhaber nur in Amerika online seien, könne trotz gesperrter IP-Adressen ohne großen Aufwand auf Selbige zugegriffen werden.
Das New Yorker Gericht befasst sich Anfang Oktober mit dem “Google Book Settlement”, die Frist für Einwände endet morgen.
<via golem und boersenblatt.net>
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