Die Free Software Foundation (FSF) hat beim zuständigen Gericht einen neuen Einwand gegen einige Änderungen im Google-Book-Settlement hervorgebracht und die Richter aufgefordert, die Änderungen solange zurückzuweisen, bis deren Inhalte besser auf die Bedürfnisse von AutorInnen zugeschnitten sind, die ihre Werke unter freie Lizenzen, etwa die GFDL, stellen.
Die GNU Free Documentation License (GFDL) ist eine Urheberrechtslizenz, die ursprünlich für technische Dokumentationen entworfen wurde und von AutorInnen benutzt wird, die wollen, dass andere ihre Arbeit verteilen und verbessern dürfen. Mittlerweile wird sie auch für viele andere Werke (Biografien, Wikipedia-Artikel, etc.) genutzt. Werden unter der GFDL stehende Werke geändert, müssen diese Änderungen ebenfalls unter der GFDL stehen.
Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen würde Google gemeinhin das Recht haben, unter der GFDL stehende Werke zu zeigen und zu vertreiben, ohne die beständigen Anforderungen einzuhalten, die LeserInnen selbst auf die durch die entsprechenden Lizenzen garantierten Freiheiten hinzuweisen. Der Suchmaschinengigant möchte AutorInnen, die die GFDL oder eine andere freie Lizenz nutzen wollen, nötigen, selbige in einem Register zu benennen. Das Register würde allerdings vorschreiben, welche Lizenzen benutzt oder nicht benutzt werden können.
“Sobald wir die vorgeschlagenen Änderungen gesehen hatten, wussten wir, dass sie nicht gut genug sind”, äußerte sich Brett Smith, der bei der FSF für die Einhaltung von Lizenzen zuständig ist. “Die GFDL und andere freie Lizenzen wie die Creative Commons Attribution und Attribution-ShareAlike geben Google bereits das Recht, unter diesen Lizenzen stehende Werke innerhalb der Google-Book-Search zu zeigen und zu vertreiben. Google braucht keine Berechtigung, um diese Werke unter separaten Bedingungen zu stellen und AutorInnen sollten Google nicht fragen müssen, ob sie diese einhalten.”
Die FSF sieht dem Einwnad zufolge keinen rechtlichen Anlass, warum RechteinhaberInnen unter freien Lizenzen stehender Werken den Verwaltungsaufwand tragen sollten, diese in einem Google-Register einzutragen. Mit der Wahl der Lizenz hätten die UrheberInnen ihre Wahl klar benannt und die Bedingungen wären in den Werken enthalten. Laut FSF sollte Google in der Lage sein, diese Informationen zu klassifizieren und die Arbeiten dementsprechend zu veröffentlichen.
<via fsf.org & pro-linux.de>

